Auf dieser Seite finden Sie den Text des Abkommens zur Vorbereitung der Gründung eines Gesamtverbandes der Fremdsprachenverbände (damals: GF), unterzeichnet in Jena am 09.10.2004, den Sie auch an dieser Stelle in der Originaldruckversion als PDF herunterladen können.
Unterzeichnung des Gründungsvorbereitungsvertrages im Senatssaal der Universität Jena.
Foto: SL
Abkommen zur Vorbereitung der Gründung eines Gesamtverbandes der Fremdsprachenverbände (nachstehend: Gründungsvertrag)
§1
Angesichts
- der Notwendigkeit einer besseren politischen Vertretung der Sprachenlehrerinnen und Sprachenlehrer und der Belange des Fremdsprachenunterrichts gegenüber der Bildungsverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland auf Länder- und Bundesebene,
und angesichts
- eines Europa der Vielsprachigkeit, der mehrsprachigen Unionsbürger und der gewachsenen kulturellen Vielfalt, das neue Anforderungen an das Lehren und Lernen fremder Sprachen stellt,
angesichts auch des Erfordernisses
- einer intensiven fachlichen Unterstützung und Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer moderner fremder Sprachen,
- einer stärkeren sprachenpolitischen Einwirkung auf die Reform der Lehrerbildung,
- der Unterstützung und Förderung der wissenschaftlichen Erforschung des Lehrens und Lernens von modernen fremden Sprachen
beschließen die nachstehend aufgeführten Verbände
Fachverband Moderne Fremdsprachen (FMF),
Vereinigung der Französischlehrerinnen und Französischlehrer (VdF),
Deutscher Spanischlehrerverband,
Fachgruppe Deutsch als Fremdsprache im Fachverband Moderne Fremdsprachen (DaF),
Fachvereinigung Niederländisch,
(nachstehend Verbände genannt),
die Gründung eines gemeinsamen Verbandes in Deutschland. Der Verband und alle seine Sektionen sind der Mehrsprachigkeit verpflichtet. Der Verband ist für weitere Verbände und Personen, die sich dem Lernen und Lehren moderner Sprachen widmen, offen.
§2
Der neue Verband erhält den Namen
Gesamtverband Fremdsprachen (GF)
§3
Für die Struktur und Organisation des neuen Verbandes sollen folgende Grundsätze gelten:
- eine Mitgliedschaft und zentrale Mitgliederverwaltung,
- ein zukünftig einheitlicher Mitgliedsbeitrag,
- Fortbestand der Einzelverbände (z.B. DSV, VdF, etc.), als Sektionen
- Sicherstellung der Fortführung der bisher geleisteten Arbeit der Einzelverbände auch durch ihre finanzielle Absicherung,
- Neugründung einer Sektion Englisch,
- Fortbestand der auf die einzelnen Sprachen bezogenen Zeitschriften,
- Schaffung einer sprachenübergreifenden, fremdsprachendidaktischen Zeitschrift (Die Neueren Sprachen – DNS), Schaffung einer Sektionszeitschrift für die Englischlehrer und Herausgabe eines allgemeinen Mitteilungsblattes,
- Fortbestand des Instituts der Landesverbände,
- entsprechende Struktur und Organisation (soweit wie möglich) der Landesverbände zur Struktur und Organisation des Gesamtverbandes (GF).
(Erläuternde Einzelheiten im Anhang)
§4
Es wird ein Gründungsgremium gebildet. Dies Gründungsgremium setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden des Fachverbandes Moderne Fremdsprachen (FMF), der Vereinigung der Französischlehrerinnen und Französischlehrer (VdF), des Deutschen Spanischlehrerverbandes (DSV), der Fachgruppe Deutsch als Fremdsprache im Fachverband Moderne Fremdsprachen (DaF) und der Fachvereinigung Niederländisch (FN) oder den von diesen benannten Vertretungen.
Das Gründungsgremium begleitet verantwortlich die Vorbereitung des endgültigen Zusammenschlusses der bisherigen Einzelverbände.
§5
Es wird eine Übergangszeit festgesetzt; sie beginnt mit dem Regionalkongress in Jena, Oktober 2004, und endet mit dem ersten gemeinsamen Bundeskongress des Gesamtverbandes Fremdsprachen (GF) im Jahre 2006.
§ 6
In der Übergangszeit sind folgende vorbereitenden Aufgaben zu erledigen:
- Erstellen einer Satzung und einer Geschäftsordnung für den Gesamtverband Fremdsprachen;
- Festlegung der Grundzüge einer Finanzverwaltung;
- abschließende Klärung und Neuordnung des Publikationswesens;
- Erarbeitung eines mitgliederorientierten Aufgabenkatalogs des Gesamtverbandes Fremdsprachen;
- Erarbeitung der Leitlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und der Gestaltung und Betreuung der Homepage;
- Vorbereitung des ersten gemeinsamen Kongresses des Gesamtverbandes Fremdsprachen im Jahre 2006.
§7
Zur Bewältigung der in §6 genannten Aufgaben werden Kommissionen eingesetzt. Die Vorsitzenden der Einzelverbände verpflichten sich, Vertreter in diese Kommissionen zu entsenden. Aus Kostengründen sollte die Zahl der Kommissionen auf 2 begrenzt werden: 1. Satzung und Geschäftsordnung (einschließlich Finanzen und Zeitschriften) und 2. Vorbereitungskommission der Nürnberger Gesamtverbandstagung in 2006.
Die Verbände übernehmen die Finanzierung ihrer Vertreter in den Kommissionen.
§8
Das Gründungsgremium trägt Sorge, dass die Arbeit der Kommissionen zügig vorangeht und dass der Informationsfluss zwischen den Kommissionen gewährleistet ist. Die kontinuierliche Mitarbeit ist Vorbedingung für einen breiten Konsens unter den Vertragspartnern.
§9
Während der Übergangszeit arbeiten die Einzelverbände auf möglichst allen Ebenen und in allen fachdidaktischen und sprachenpolitischen Themenbereichen soweit wie möglich zusammenarbeiten, so als ob es den Gesamtverband Fremdsprachen bereits gäbe.
Dies gilt nicht nur für die Arbeit in den Bundesländern, wo bereits praktische Erfahrungen vorliegen, sondern auch auf Bundesebene, vor allem bei der Vorbereitung des Kongresses 2006 in Nürnberg.
§10
Die folgenden ergänzenden Vereinbarungen sind integraler Bestandteil dieses Abkommens
Mitgliedschaft
Bei der Entscheidung für eine Mitgliedschaft treten Mitglieder der Sektion bei, die ihre Sprache vertritt; sie sind damit zugleich Mitglied im Gesamtverband Fremdsprachen (eine Mitgliedschaft). Entsprechend wird das neue Mitglied im zukünftigen Beitrittsformular, das alle Sektionen auflistet, zur Sektionswahl aufgefordert. Mitgliedschaften in mehr als einer Sektion sind möglich und wünschenswert.
Finanzen
Die Einzelverbände treten einen noch festzulegenden prozentualen Betrag für den Gesamtverband ab. Die restlichen Mittel verbleiben bei den Einzelverbänden.
Landesverbände
Die Landesverbände der monolingualen Verbände/Sektionen bestehen fort. Sie bilden zusammen die Landesverbände des GF.
Angleichung der Mitgliedsbeiträge
Die Angleichung der Mitgliedsbeiträge erfolgt mittelfristig, vorzugsweise bis zum Ende der Übergangsfrist (Kongress 2006).
Veröffentlichungen
Als Zentralorgan ist eine fachdidaktische sprachenübergreifende Veröffentlichung vorgesehen. Dieses Organ soll den Namen Die Neueren Sprachen tragen. Über Details – Erscheinungsform (ggf. Jahrbuch), Redaktionskollegium, Erscheinungshäufigkeit etc. – ist noch zu entscheiden. Vorschläge erarbeitet eine eigene Kommission. Daneben wird es ein Mitteilungsblatt geben. Alle Mitglieder des Gesamtverbandes Fremdsprachen erhalten Die Neueren Sprachen und das Mitteilungsblatt zusätzlich zu der Publikation der gewählten Sektion. Die Sektionszeitschriften bleiben erhalten. Die Redaktionen sind aufgefordert, sich um synergetische Effekte, d.h. um gegenseitige Abstimmung, soweit möglich und sinnvoll, zu bemühen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist eine gebündelte Produktion der Publikationen und eine elektronische Verbreitung anzustreben.
Landesverbände
Das Institut der Landesverbände bleibt erhalten.
Die Landesverbände setzen sich aus den Mitgliedern des Gesamtverbandes Fremdsprachen im jeweiligen Bundesland zusammen. Die Mitglieder wählen den Vorstand des Landesverbandes, in dem alle im jeweiligen Bundesland angebotenen Sprachen vertreten sein sollen (Entsprechung zum Bundesvorstand des Gesamtverbandes Fremdsprachen). Landes-verbände planen und organisieren ihre Aktivitäten in eigener Verantwortung. Darum sind Landesverbände vom Gesamtverband Fremdsprachen und damit auch von den Sektionen zu alimentieren. Diese Alimentation ist aus Gründen der Planungssicherheit zu garantieren.
Die in den Landesverbänden vertretenen Sektionen können in Abstimmung mit dem Vorstand des Landesverbandes eigene Aktivitäten durchführen. Grundsätzlich ist bei Planung und Durchführung von allen Aktivitäten Gemeinsamkeit der Sprachen anzustreben. Pro Jahr sollte eine gemeinsame Veranstaltung aller Sprachen stattfinden.
Selbstauflösung des FMF
Der FMF kann sich erst dann auflösen, wenn die Gründung des GF von den zuständigen Gremien beschlossen und den Mitgliedern – also auch den Mitgliedern des FMF - ratifiziert ist. Gleichzeitig mit der Auflösung des FMF gründet sich die Sektion Englisch. Die Zuordnung der Nicht-Anglisten zu den Sektionen erfolgt unmittelbar nach der Auflösung des FMF. Würde er sich vorher auflösen, fiele der FMF als vertragsschließender Gründungspartner weg; damit wäre auch der vorliegende Gründungsvertrag hinfällig. Alle Mitglieder, die keine Anglisten sind, wären ohne Vertretung; die Anglisten müssten dann erst einen neuen Verband gründen, mit dem die übrigen Verbände in Vertragsverhandlungen eintreten müssten. Ein Anschluss der Englischlehrer an den GF ist keineswegs zwingend. Eine Bindung an andere bestehende Englischlehrerverbände wäre durchaus denkbar.
Die Zuordnung der Nicht-Anglisten im FMF zu den anderen Sektionen erfolgt unmittelbar nach der Auflösung des FMF (d.h. nach Gründung des GF und der Neugründung der Sektion Englisch). Eine andere zeitliche Abfolge der Schritte ist aus satzungsbedingten Regelungen weder rechtlich möglich noch zustimmungsfähig.
Wir betrachten den „Gründungsvertrag“ als eine Absichtserklärung der Verbände der Sprachlehrenden; die definitiven Regelungen werden in einem noch auszuhandelnden Endvertrag durch die Vorstände der Verbände paraphiert und durch die Mitgliederversammlungen ratifiziert.
Jena , 9. Oktober 2004 -
Für
den Fachverband Moderne Fremdsprachen (FMF):
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die Vereinigung der Französischlehrerinnen und Französischlehrer (VdF):
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den Deutschen Spanischlehrerverband (DSV):
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die Fachgruppe Deutsch als Fremdsprache im FMF (DaF):
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die Fachvereinigung Niederländisch (FN):
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